Berufsschule

Die Medizinische Fachschule  ( siehe  http://www44.jimdo.com/app/s06790cd 3cc8612fc/p5581d99e7363b133/ )  ist aus dem Standort der Berufsschule hervorgegangen.
Die ehemaligen Firmengebäude von Kürschner (Steinbach) und nachfolgend Gebrüder Tilmes (Rheinland) wurden nach Insolvenz als Standort für die allgemeine Berufsschule genutzt. Das Zeugnisheft von Louis Reum aus Meimers bestätigt die Existenz der Bad Liebensteiner Berufsschule ab 1928. Lehrer Wagner war im Zeitraum 1928 bis 1931 als Schulleiter ausgewiesen. Später war  Herr Westhäuser aus Sonneberg  Direktor dieser Berufsschule. Er hat mit seiner Familie beim alten Grundschullehrer Volkmar in der Barchfelder Straße gewohnt.
Im Einwohnerbuch von 1934 und 1938 waren unter dem Namen Verbands-Berufsschule Bad Liebenstein - Schweina - Steinbach Gewerbelehrer Wagner, Gewerbelehrer Reichardt, Gewerbelehrerin Anneliese Hübner, Gewerbelehrerin Gertrud Grube und Dipl-Handelslehrer Wilh. Weisensee eingetragen.
Im Jahre 1960 wurde die Allgemeine Berufsschule nach Bad Salzungen verlegt.
Die Lehrer, die nicht mit nach Bad Salzungen gegangen waren, mußten sich durch Direkt- oder Fernstudium für die neuen Aufgaben an der Medizinischen Schule weiterbilden.

 Untere Abbildung liefert ersten Bildnachweis einer Bad Liebensteiner Berufsschule !

Archiv - Theo Reum Meimers
Archiv - Theo Reum Meimers

Die Berufsschule ist seit 1871 eine Schulform im Bereich der berufsbildenden Schulen. Berufsschulen hießen bis 1912 Fortbildungsschulen. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung. Sie hat die Aufgabe die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung zu fördern.

Die Berufsschule hat ein bis zwei Berufsschultage mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr. Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Diese Form wird in Deutschland insbesondere bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (so genannten Splitterberufen oder Berufe des öffentlichen Dienstes, wie z. B. Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellter für Arbeitsförderung) gewählt, wenn diese in Landes- oder Bundesfachklassen unterrichtet werden.

Die restliche, also überwiegende Zeit dient, so ist es zumindest vorgesehen, der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' - so der Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz - ab. In Deutschland sind dies z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern oder Verwaltungsschulen (auch "Studieninstitute" genannt).

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung in Deutschland mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür in Deutschland noch die Bezeichnungen 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief' (in den technischen Berufen der Industrie) oder dem 'IHK-Prüfungszeugnis' (meistens in den kaufmännischen Berufen) verwendet.

Die Ausbildungsdauer beträgt in Deutschland je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird jedoch in den meisten Fällen ein Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur bzw. die entsprechende Qualifikation vorausgesetzt.